Forward-Darlehen – heute schon die günstigen Zinsen für morgen sichern!

Mit einem Forward-Darlehen könnt Ihr Euch die aktuell traumhaft niedrigen Zinsen für Eure Anschlussfinanzierung in der Zukunft sichern. Wir zeigen Euch, wie das funktioniert, was Ihr beachten müsst und welche Chancen und Risiken ein Forward-Darlehen birgt.

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Inhaltsverzeichnis
Forward-Darlehen von Baufinanzierung.lgbt - Euerer queeren Baufinanzierungsberatung

Forward-Darlehen – Was ist das?

Eure Zinsbindung läuft noch ein paar Jahre und es wird zukünftig mit steigenden Zinsen gerechnet? Hier bietet sich für Euch ein Forward-Darlehen an. Es handelt sich um eine Anschlussfinanzierung, die Ihr bereits bis zu fünf Jahre vor Ablauf Eurer jetzigen Zinsbindung abschließen könnt. So könnt Ihr Euch die aktuell niedrigen Zinsen für Eure Anschlussfinanzierung in der Zukunft sichern.

Mit dem jetzt abgeschlossenen Forward-Darlehen wird dann die Restschuld Eures aktuellen Darlehens zum Ende der Zinsbindung abgelöst und Ihr bedient ab diesen Zeitpunkt das Forward-Darlehen. Bis das Forward-Darlehen Eure jetzige Baufinanzierung ablöst, fallen keine Raten für das Forward-Darlehen an.

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Forward-Darlehen – Wie geht das?

Ein Forward-Darlehen ist ein reines Darlehen für eine Anschlussfinanzierung, das Ihr bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Sollzinsbindung Eurer derzeitigen Baufinanzierung abschließen könnt. Somit könnt Ihr Euch bereit jetzt die aktuellen Zinsen für den Zeitpunkt zum Ablauf der Sollzinsbindung sichern. Dies gibt Euch auch die Möglichkeit der Planungssicherheit, da Ihr bereits jetzt wisst, zu welchen Konditionen Ihr Eure Anschlussfinanzierung erhaltet und wie hoch Ihre Rate dann ist.

Mit dem Forward-Darlehen wird direkt nach dem Ende der Sollzinsbindung Eures derzeitigen Baufinanzierungsdarlehens dieses abgelöst.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung läuft Euer Forward-Darlehen als „normales“ Baufinanzierungsdarlehen, für das Ihr die dann im Vorwege vereinbarten Darlehensraten zahlt.

Forward-Darlehen – Gibt es auch Nachteile?

Wie bereits einleitend erwähnt, können Ihr Euch durch ein Forward-Darlehen die aktuell niedrigen Zinsen für Eure Anschlussfinanzierung in der Zukunft sichern.

Die Sicherung des aktuellen Zinssatzes für die Zukunft lassen sich die Banken in Form eines Zinsaufschlages bezahlen. Dieser Aufschlag liegt meist zwischen 0,01 und 0,02 Prozent pro Monat der Forwardzeit. Je länger die Zeit bis zum Ende der Zinsbindung ist, umso mehr erhöht sich dieser Aufschlag.

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Ein weiteres Risiko bergen Forward-Darlehen, das unter der Prämisse „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“ bezeichnet werden kann. Sollte trotz der Erwartung steigender Zinsen, die zum Auszahlungszeitpunkt des Forward-Darlehens aktuellen Zinsen niedriger sein, als die im Forward-Darlehen vereinbarten Zinsen, seid Ihr verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Das heißt Ihr könnt auf das Forward-Darlehen dann nur gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verzichten. Das gleiche gilt auch, sollte sich seit Abschluss des Forward-Darlehens Eure Lebenssituation zum Beispiel durch Scheidung oder Arbeitslosigkeit ändern.

Grundsätzlich lohnt sich der Abschluss eines Forward-Darlehens dann, wenn alle Zinsprognosen sagen, dass zum Ende Ihrer Zinsbindung die Zinsen im Vergleich zu den aktuellen Zinssätzen steigen werden.

Vorteile

  • Niedrige Zinsen bis zu 60 Monate im Voraus sichern
  • Keine Bereitstellungszinsen
  • Planungssicherheit, da Ihr jetzt bereits Ihre zukünftigen Raten kennt

Nachteile

  • Verpflichtung zur Abnahme des Forward-Darlehens
  • Zusätzliche Kosten durch einen Forward-Zuschlag (Zinsaufschlag)

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Forward-Darlehen – Zu welchen Zeitpunkt kann ich es abschließen?

Da ein Forward-Darlehen ausschließlich eine besondere Form der Anschlussfinanzierung ist, kann es nur zur Ablösung Eurer Baufinanzierung dienen. Es ist also leider nicht möglich, sich durch ein Forward-Darlehen den Traum von einer eigenen Immobilie in drei oder vier Jahren als Baufinanzierung zu erfüllen.

Ein Forward-Darlehen lässt sich grundsätzlich maximal fünf Jahre vor Ende der Zinsbindung Eurer aktuellen Baufinanzierung abschließen. Der Mindestzeitraum beläuft sich auf 12 Monate. Diesen Zeitraum – also die Zeit zwischen dem Abschluss des Forward-Darlehens und dessen Auszahlung zur Ablösung des derzeitigen Baufinanzierungsdarlehens – nennt sich Forward-Periode.

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Forward-Darlehen – Sind damit Kosten für mich verbunden?

Wie bei einer einfachen Umschuldung müssen meistens die Grundschulden auf die neue Bank übertragen werden oder es müssen neue Grundschulden in das Grundbuch eingetragen und die alten gelöscht werden. Die Höhe der damit verbundenen Kosten, ist davon abhängig, in welcher Form die Besicherung erfolgen soll.

Hinzu kommt bei einem Forward-Darlehen ein Forward-Zuschlag. Dies ist ein Zinsaufschlag auf die Sollzinsen. Dieser Aufschlag liegt meist zwischen 0,01 und 0,02 Prozent pro Monat der Forwardzeit. So lassen sich die Banken die Sicherung des aktuellen Zinssatzes für die Zukunft bezahlen. Je länger die Forwardzeit ausfällt, umso höher ist auch der Zinsaufschlag.

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Forward-Darlehen – Bin ich daran gebunden?

Gemäß der Prämisse „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“ ist der Abschluss eines Forward-Darlehens verbindlich und Ihr seid nach Ablauf der Forward-Periode verpflichtet, die Darlehensmittel abzunehmen. Sollte trotz der Erwartung steigender Zinsen, die zum Auszahlungszeitpunkt des Forward-Darlehens aktuellen Zinsen niedriger sein, als die im Forward-Darlehen vereinbarten Zinsen, seid Ihr verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Das heißt Ihr könnt auf das Forward-Darlehen dann nur gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verzichten.

Forward-Darlehen – Wir sind für Sie da!

Gern helfen wir Eur bei der Planung und Suche nach einem für Euch optimalen Forward-Darlehen weiter. Wir helfen Euch die Chancen sowie Risiken zusammen mit Euch abzuwägen. Fordert einfach einen unverbindlichen Vorschlag für Euer Forward-Darlehen bei uns an und Euer Berater wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Euch melden.

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