Forward-Darlehen – Heute schon die Zinsen von morgen sichern!
Ihr liebt Planungssicherheit, habt aber die Sorge, dass die Zinsen steigen? Kein Problem! Mit einem Forward-Darlehen könnt Ihr Euch die Zinsen für Eure Anschlussfinanzierung sichern – und das schon Jahre im Voraus. Wir zeigen Euch, wie das funktioniert, worauf Ihr achten solltet und welche Chancen und Risiken ein Forward-Darlehen bietet.
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Inhaltsverzeichnis
- Forward-Darlehen – Was ist das?
- Forward-Darlehen – Wie geht das?
- Forward-Darlehen – Gibt es auch Nachteile?
- Forward-Darlehen – Zu welchem Zeitpunkt kann ich es abschließen?
- Forward-Darlehen – Sind damit Kosten für mich verbunden?
- Forward-Darlehen – Bin ich daran gebunden?
- Forward-Darlehen – Wir sind für Euch da!

Forward-Darlehen – Was ist das?
Ihr habt noch ein paar Jahre Zinsbindung übrig und möchtet Euch gegen steigende Zinsen absichern? Dann ist ein Forward-Darlehen genau das Richtige für Euch. Es handelt sich um eine Anschlussfinanzierung, die Ihr bis zu fünf Jahre vor Ablauf Eurer aktuellen Zinsbindung abschließen könnt. So sichert Ihr Euch die heutigen, niedrigen Zinsen für die Zukunft.
Mit dem jetzt abgeschlossenen Forward-Darlehen wird dann die Restschuld Eures aktuellen Darlehens zum Ende der Zinsbindung abgelöst und Ihr bedient ab diesen Zeitpunkt das Forward-Darlehen. Bis das Forward-Darlehen Eure jetzige Baufinanzierung ablöst, fallen keine Raten für das Forward-Darlehen an. Planungssicherheit deluxe, ohne Stress.
Forward-Darlehen – Wie geht das?
Ein Forward-Darlehen ist ein klassisches Darlehen für die Anschlussfinanzierung Eurer Immobilie. Ihr könnt es bereits bis zu fünf Jahre vor Ablauf Eurer Sollzinsbindung abschließen. Das bedeutet: Ihr wisst frühzeitig, welche Konditionen Euch erwarten und wie hoch Eure zukünftige Rate sein wird.
Nach Ende der Sollzinsbindung löst das Forward-Darlehen Euer aktuelles Darlehen ab – und Ihr zahlt dann die vereinbarten Darlehensraten. So seid Ihr bestens vorbereitet, ohne Überraschungen.

Forward-Darlehen – Gibt es auch Nachteile?
Wie bereits einleitend erwähnt, können Ihr Euch durch ein Forward-Darlehen die aktuellen Zinsen für Eure Anschlussfinanzierung in der Zukunft sichern.
Die Sicherung des aktuellen Zinssatzes für die Zukunft lassen sich die Banken in Form eines Zinsaufschlages bezahlen. Dieser Aufschlag liegt meist zwischen 0,01 und 0,02 Prozent pro Monat der Forwardzeit. Je länger die Zeit bis zum Ende der Zinsbindung ist, umso mehr erhöht sich dieser Aufschlag.

Ein weiteres Risiko bergen Forward-Darlehen, das unter der Prämisse „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“ bezeichnet werden kann. Sollte trotz der Erwartung steigender Zinsen, die zum Auszahlungszeitpunkt des Forward-Darlehens aktuellen Zinsen niedriger sein, als die im Forward-Darlehen vereinbarten Zinsen, seid Ihr verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Das heißt Ihr könnt auf das Forward-Darlehen dann nur gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verzichten. Das gleiche gilt auch, sollte sich seit Abschluss des Forward-Darlehens Eure Lebenssituation zum Beispiel durch Scheidung oder Arbeitslosigkeit ändern.
Grundsätzlich lohnt sich der Abschluss eines Forward-Darlehens dann, wenn alle Zinsprognosen sagen, dass zum Ende Ihrer Zinsbindung die Zinsen im Vergleich zu den aktuellen Zinssätzen steigen werden.
Vorteile
- Niedrige Zinsen bis zu 60 Monate im Voraus sichern
- Keine Bereitstellungszinsen
- Planungssicherheit, da Ihr jetzt schon Eure zukünftigen Raten kennt
Nachteile
- Verpflichtung zur Abnahme des Forward-Darlehens
- Zusätzliche Kosten durch einen Forward-Zuschlag (Zinsaufschlag)
- Wenn die Zinsen zum Auszahlungszeitpunkt niedriger sind, bleibt der Vertrag verbindlich – Ausstieg nur gegen Nichtabnahmeentschädigung
Kurz gesagt: Forward-Darlehen sind ideal, wenn die Prognose steigender Zinsen realistisch ist und Ihr Euch frühzeitig absichern möchtet.
Forward-Darlehen – Zu welchen Zeitpunkt kann ich es abschließen?
Da ein Forward-Darlehen ausschließlich eine besondere Form der Anschlussfinanzierung ist, kann es nur zur Ablösung Eurer Baufinanzierung dienen. Es ist also leider nicht möglich, sich durch ein Forward-Darlehen den Traum von einer eigenen Immobilie in drei oder vier Jahren als Baufinanzierung zu erfüllen.

Ein Forward-Darlehen lässt sich grundsätzlich maximal fünf Jahre vor Ende der Zinsbindung Eurer aktuellen Baufinanzierung abschließen. Der Mindestzeitraum beläuft sich auf 12 Monate. Diesen Zeitraum – also die Zeit zwischen dem Abschluss des Forward-Darlehens und dessen Auszahlung zur Ablösung des derzeitigen Baufinanzierungsdarlehens – nennt sich Forward-Periode.

Forward-Darlehen – Sind damit Kosten für mich verbunden?
Wie bei einer einfachen Umschuldung müssen meistens die Grundschulden auf die neue Bank übertragen werden oder es müssen neue Grundschulden in das Grundbuch eingetragen und die alten gelöscht werden. Die Höhe der damit verbundenen Kosten, ist davon abhängig, in welcher Form die Besicherung erfolgen soll.
Hinzu kommt bei einem Forward-Darlehen ein Forward-Zuschlag. Dies ist ein Zinsaufschlag auf die Sollzinsen. Dieser Aufschlag liegt meist zwischen 0,01 und 0,02 Prozent pro Monat der Forwardzeit. So lassen sich die Banken die Sicherung des aktuellen Zinssatzes für die Zukunft bezahlen. Je länger die Forward-Periode, desto höher der Zuschlag – dafür habt Ihr aber Planungssicherheit und könnt frühzeitig auf steigende Zinsen reagieren.
Forward-Darlehen – Bin ich daran gebunden?
Ja. Gemäß der Prämisse „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“ ist der Abschluss eines Forward-Darlehens verbindlich und Ihr seid nach Ablauf der Forward-Periode verpflichtet, die Darlehensmittel abzunehmen. Sollte trotz der Erwartung steigender Zinsen, die zum Auszahlungszeitpunkt des Forward-Darlehens aktuellen Zinsen niedriger sein, als die im Forward-Darlehen vereinbarten Zinsen, seid Ihr verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Das heißt Ihr könnt auf das Forward-Darlehen dann nur gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verzichten.

Forward-Darlehen – Wir sind für Sie da!
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