KfW-Darlehen und andere Fördermittel – Durch staatliche Mittel einfacher Deinen Traum finanzieren

Die eigene Immobilie ist nicht nur der Traum von vielen, sondern auch ein politisches Ziel von Vater Staat. Förderdarlehen und andere Fördermittel können aufgrund ihrer niedrigen Zinsen und optimaler Einbindung in Eure Baufinanzierung eine sinnvolle Ergänzung sein. Wir zeigen Euch, welche Möglichkeiten es gibt und wie Ihr diese am besten einbinden könnt.

Inhaltsverzeichnis
Fördermittel und Förderkredit für Euer eigenes Haus oder Eure Eigentumswohnung - Baufinanzierung.lgbt - Euer queerer Baufinanzierungsspezialist

Förderdarlehen – Wer bietet sie an?

Wer an staatliches Baugeld und Fördermittel denkt, denkt meistens an die KfW. Daneben gibt es weitere Fördergelder vom Staat, etwa vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder regionale Fördermittel der Landesförderbanken.

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Förderdarlehen – Was sind das?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet als staatliche Förderbank unterschiedliche Darlehen an. So möchte der Staat durch die Bereitstellung von zinsgünstigen Darlehen und auch durch Tilgungszuschüsse private Immobilienkäufer und Bauherren unterstützen, sich ihren Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen. Der Staat fördert nicht nur den Erwerb von Wohneigentum, sondern unterstützt Euch auch bei der Sanierung von Bestandsimmobilien zum Effizienzhaus. Auch der altersgerechte Umbau oder erneuerbare Energien wie Photovoltaik werden gefördert.

Da die KfW aber auch die weiteren regionalen Förderinstitute grundsätzlich nicht die komplette Baufinanzierung darstellt, werden diese Förderdarlehen meist als zusätzliche Finanzierungsbausteine in Ihre Baufinanzierung eingebaut.

Die Darlehen der KfW werden nicht direkt vergeben, sondern über sogenannte durchleitende Kreditinstitute. Diese Kreditinsitute arbeiten mit PolyFinanz zusammen, so dass wir für Sie ein Förderdarlehen ohne Zusatzaufwand problemlos in Ihre Traumfinanzierung integrieren können.

Wichtig!: Wie bei allen Fördervorhaben ist es wichtig, dass die Förderdarlehen und andere Fördermittel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen.

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Förderdarlehen – Welche Vorteile habe ich dadurch?

Förderdarlehen sind grundsätzlich wie eine Baufinanzierung konzipiert. Sie haben eine Sollzinsbindung, die Darlehen sind meistens als Annuitätendarlehen angelegt und Ihr zahlt eine konstante monatliche Kreditrate.

Die Vorteile von Förderdarlehen können nun je nach ausgewähltem Förderprogramm die folgenden sein:

niedrigere Zinsen
Grundsätzlich sind die Zinsen von Förderdarlehen niedriger als die aktuellen Sollzinsen für Baufinanzierungen. Grundsätzlich aber nicht immer! Durch die derzeitige Niedrigzinsphase sind die aktuellen und beworbenen Zinssätze einer normalen Baufinanzierung oft in der Nähe der Zinssätze derer von Förderdarlehen. Diese oft beworbenen Bauzinsen greifen aber meistens nur dann, wenn Ihr als Bauherr oder Immobilienkäufer optimal in das Bild der Banken passt und ausreichend Eigenkapital einbringt, Euer Objekt in einer guten Lage liegt und einen Beleihungsauslauf von unter 60 Prozent erreicht.
Durch ein ausgewogenes Verhältnis von „normalen“ Immobiliendarlehen und Förderdarlehen, ist es möglich, Eure Traumfinanzierung so zusammenzustellen, dass Ihr über die komplette Finanzierung einen günstigen Zins erhaltet. Unsere Berater helfen Euch sehr gerne dabei, den richtigen Baustein zu finden und in eine optimale Baufinanzierung zu integrieren.
Tilgungsfreier Zeitraum
Je nach dem, welches Förderdarlehen eingesetzt wird, wird Euch die Möglichkeiten von tilgungsfreien Anlaufjahren eingeräumt. Dieser Zeitraum variiert je nach Vereinbarung und Förderdarlehen zwischen ein und fünf Jahre. Während dieser Zeit braucht Ihr nur die Zinsen für die Inanspruch genommenen Darlehensmittel zahlen. Die Tilgung startet dann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit. So habt Ihr in dieser Zeit einen höheren finanziellen Spielraum um z.B. die Doppelbelastung aus der Miete Eurer derzeitigen Wohnung begleichen zu können oder den Umzug zu bezahlen oder… oder… oder…
Ihr solltet jedoch immer im Hinterkopf behalten, dass nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit auch die Tilgung einsetzt, Ihr also dann die volle Rate zahlen müsst.
Zuschüsse
Neben zinsgünstigen Darlehen, bietet zum Beispiel die KfW auch Förderprogramme, bei denen Ihr Zuschüsse erhaltet, die Ihr nicht zurückzahlen müsst. Mit diesen Zuschüssen möchte der Staat bestimmte politische Ziele erreichen und fördert somit zum Beispiel, wenn Ihr energieeffizient bauen oder sanieren oder Euer Traumhaus altersgerecht umbauen möchtet, um im hohen Alter weiterhin (in) Euren Traum leben zu können.

Bei den Zuschüssen sind zwei Arten zu unterscheiden:

Der Tilgungszuschuss
Tilgungszuschüsse sind Bestandteile zum Beispiel bei den KfW-Darlehen Energieeffizient Bauen oder Energieeffizient Sanieren. Diese Zuschüsse werden nicht zusätzlich an Euch direkt ausgezahlt, sondern – wie der Name es verrät – von der Restschuld Ihres KfW-Darlehens abgezogen. Es wird ein dem Tilgungszuschuss entsprechender Teil getilgt. Wie hoch dieser Tilgungszuschuss ausfällt, hängt u.a. davon ab, welcher KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird.

Der direkte Zuschuss
Neben den Tilgungszuschüssen könnt Ihr auch direkte einmalige Zuschüsse von der KfW erhalten. Ein solcher Zuschuss wir direkt an Euch gezahlt. Mit diesem Zuschuss könnt Ihr dann zum Beispiel die Rechnung eines Energieeffizienz-Experten zahlen. Solche einmaligen und direkte Zuschüsse könnt Ihr nur direkt bei der KfW über das Zuschussportal beantragen.

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Förderdarlehen – Wie werden diese besichert?

Förderdarlehen von regionalen Förderbanken der Bundesländer aber auch KfW-Darlehen werden grundsätzlich mit der Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch besichert. Euer Hauptdarlehen wird in der Regel erstrangig eingetragen. Das Förderdarlehen wird dann im Nachrang im Grundbuch eingetragen.

Da KfW-Darlehen immer über ein durchleitendes Institut beantragt werden, erfolgt grundsätzlich auch die Besicherung durch die Eintragung einer Grundschuld über dieses durchleitende Institut. Als Gläubigerin wird auch die durchleitende Bank eingetragen, da diese gegenüber der KfW für Ihre Bonität haftet.

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Förderdarlehen – Wie lang ist die Zinsbindung, die Laufzeit und die Anlaufzeit?

Während bei „normalen“ Annuitätendarlehen die Laufzeit des Kreditvertrags und die Sollzinsbindung meist identisch ist, sieht es bei Förderdarlehen – insbesondere bei KfW-Darlehen – anders aus. Bereits zu Beginn legt Ihr getrennt voneinander die Kreditlaufzeit und die Zinsbindung fest. Zum Beispiel könnt Ihr Euch bei dem KfW-Wohneigentumsprogramm für eine Laufzeit zwischen 5 und 25 Jahren entscheiden, hierbei eine Sollzinsbindung zwischen 5 und 10 Jahre wählen und festlegen ob die Tilgung in ein, zwei, drei oder vier Jahren starten soll. Auch könnt Ihr hier entscheiden, ob Ihr Euer Förderdarlehen annuitätisch oder endfällig tilgen möchtet.

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Förderdarlehen – Kann ich, wenn ich Geld überhabe, Sondertilgungen vornehmen?

Bei den Förderbanken ist die Möglichkeit für Sondertilgungen nur sehr bedingt gegeben. Grundsätzlich fallen dann für Sondertilgungen auch Vorfälligkeitsentschädigungen an. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung wird Ihnen durch die Förderbank oder bei KfW-Darlehen durch die durchleitende Bank mitgeteilt.

Welche Sondertilgungsmöglichkeiten Euch bei den KfW-Darlehen zur Verfügung stehen, könnt Ihr der folgenden Übersicht entnehmen:

KfW-ProgrammProgramm-Nr.Sondertilgungsmöglichkeiten
Wohneigentumsprogramm124Sondertilgung nur des Gesamtbetrages gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Genossenschaftsanteile134Kostenlose Sondertilgung des Gesamtbetrags oder von Teilbeträgen ab 1.000 € möglich
Energieeffizient Sanieren151 / 152Sondertilgung nur des Gesamtbetrages gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Energieeffizient Bauen153Sondertilgung nur des Gesamtbetrages gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Altersgerecht Umbauen159Sondertilgung nur des Gesamtbetrages gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit167Sondertilgung nur des Gesamtbetrages gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Erneuerbare Energien270Teil- oder Volltilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Förderdarlehen – Unsere Spezialisten helfen Euch weiter!

Wenn Ihr Euch Euren Traum vom eigenen Heim verwirklichen wollt, sollte man die Einbindung von Förderdarlehen prüfen. Wir helfen Euch bei der Planung und bei der Beantragung der Förderdarlehen und -mittel und der optimalen Einbindung in Eure Immobilienfinanzierung. Fordert einfach einen unverbindlichen Vorschlag für die Einbindung von Fördermitteln bei uns an und Ihr Berater wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

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