SCHUFA – Daten, Mythen, Fakten

Ein Eintrag bei der SCHUFA kann darüber entscheiden, ob Ihr einen Kredit für Euren Traum bekommt oder nicht. Jedoch was ist die SCHUFA? Wie komme ich an meine SCHUFA Auskunft und was sagt ein Eintrag über mich und meine Kreditwürdigkeit aus? Was ist, wenn der Eintrag nicht stimmt? All diese Fragen versuchen wir hier zu klären.

Inhaltsverzeichnis

SCHUFA – Was ist das?

Entgegen der allgemeinen Annahme ist die SCHUFA keine staatliche Behörde oder ähnliches sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dessen Aufgabe es ist, wirtschaftsrelevante Daten über Privatpersonen und Unternehmen zu sammeln und diese an Auftraggeber weiterzugeben. Das Tätigkeitsfeld wird auch Wirtschaftsauskunftei genannt. Der vollständige Name lautet Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Die SCHUFA wurde 1927 gegründet.

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Seit 2000 ist die SCHUFA eine Aktiengesellschaft, deren Anteilseigner Kreditinstitute, Handelsunternehmen und sonstige Dienstleister sind. Nach eigenen Angaben besitzt die SCHUFA kreditrelevante Daten von mehr als 66,3 Millionen Privatpersonen und über 4,3 Millionen Unternehmen. Somit ist die Schufa die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands.

SCHUFA – Kann ich meine Daten selbst einsehen?

SCHUFA- Kann ich meine Daten selbst einsehen?

Jeder Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen. Auch wenn Ihr im Moment keinen Kredit benötigt, empfehlen wir Euch, die Möglichkeit einer Eigenanfrage zu nutzen. So könnt Ihr sehen, welche Daten über Euch gespeichert sind und ob alles korrekt ist.

Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung erkundigen sich viele Banken über Eure Zahlungsfähigkeit durch eine SCHUFA-Abfrage. Diese Auskunft dient den Banken als eine Grundlage zur Entscheidung, ob sie Euch den Kredit gewährt oder nicht. Nichts wäre ärgerlicher, dass ein fehlerhafter Eintrag in der SCHUFA die Erfüllung Eures Traumes verhindert.

SCHUFA – Welche Daten erfasst die SCHUFA?

Welche Daten die SCHUFA sammeln und speichern darf, hängt von dem Vertrag ab, den das Unternehmen mit der SCHUFA hat. Hier gibt es zwei Verfahren… das A-Verfahren und das B-Verfahren.

Beim A-Verfahren ist das Unternehmen zur uneingeschränkten Auskunft bei der SCHUFA berechtigt und im Gegenzug zur uneingeschränkten Meldung verpflichtet.

Bei einem Vertrag nach dem B-Verfahren ist der Vertragspartner nur dazu berechtigt, Auskünfte über nichtvertragsgemäßes Verhalten zu bekommen.

Zusätzlich zu den von Vertragspartnern der SCHUFA gemeldeten Informationen, beschafft sich die SCHUFA auch Auskünfte aus öffentlichen Verzeichnissen wie das Schuldnerverzeichnis oder dem Bundesanzeiger. So erhält die SCHUFA Informationen über Privatinsolvenzen, eidesstattlichen Versicherungen oder Haftbefehle.

Die SCHUFA speichert unter anderem…

... personenbezogene Daten
• Name
• Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
• frühere Anschriften
• Geburtsdatum
• Geburtsort
... Vertragsdaten
• Girokonten
• Kreditkartenverträge
• Ratenkredite
• Bürgschaften
• Hypothekendarlehen
• Grundpfandrechtlich gesicherte Kredite
• Leasingverträge
• Mobilfunkverträge
• Kundenkarten mit Zahlungsfunktion
... Daten über die Vertragsabwicklung
• Informationen über vertragswidrige Abwicklung von Geschäften
• Mahnverfahren
• Vollstreckungsbescheide
• Eidesstattliche Versicherungen
• Privatinsolvenzen
• Gehaltspfändungen
• Kündigung von Girokonten wegen missbräuchlicher Nutzung
• Beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung
• Negativmerkmale z.B. bei Zahlungsverzug
• Geplatzte Schecks
• Kartenmissbrauch
• Haftbefehle wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung

SCHUFA – Wie bekomme ich Auskunft über meine Daten?

Einmal im Jahr könnt Ihr die Daten, die bei der SCHUFA über Euch gespeichert wurden, kostenlos anfordern. Dann erhaltet Ihr eine Datenübersicht gem. Art. 15 DSGVO und § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Diesen Antrag könnt Ihr einfach online unter meineSCHUFA bestellen. Alternativ könnt Sie die Auskunft auch per Post bestellen oder persönlich in einem Servicecenter der SCHUFA abholen.

Die Kontaktdaten der SCHUFA:

Schufa Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden

Tel.: +49 (0) 611 / 927 80
Fax: +49 (0) 611 / 927 81 09

www.schufa.de

SCHUFA – Was mache ich, wenn meine Daten fehlerhaft sind?

Leider kommt es bei der SCHUFA immer wieder vor, dass fehlerhafte Daten gespeichert sind. So kann es passieren, dass Einträge von Ratenkrediten entgegen der gesetzlichen Regelungen nicht nach drei Jahren nach der Rückzahlung gelöscht werden, oder dass Banken Konditionsanfragen als Kreditanfragen gemeldet haben. Solche fehlerhaften Daten beeinflussen Euren SCHUFA-Score negativ.

Falls Ihr bemerkt, dass die Daten, die über Euch bei der SCHUFA gespeichert sind, fehlerhaft sind, habt Ihr selbstverständlich ein Anrecht darauf, dass diese entsprechend korrigiert werden. Hierzu könnt Ihr Euch an die SCHUFA wenden. Die SCHUFA prüft dann die Daten. Ist eine Prüfung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens möglich, werden die fehlerhaften Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bis zur endgültigen Klärung gesperrt. Nachweislich fehlerhafte Daten  werden entsprechend berichtigt und Daten, die unzulässigerweise gespeichert wurden, werden gelöscht.

SCHUFA – Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wann welcher Datensatz gelöscht wird, hängt vor allem von der Art der Daten ab. Manche werden nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht, andere werden auf Antrag gelöscht.

Löschung der Daten…

... direkt nach der Kündigung
• Girokonten
• Kreditkarten
• Bürgschaften
• Handyverträge
... nach einem Jahr
• Eigenauskunft
... drei Jahre nach Rückzahlung
• Ratenkredite
• Hypothekendarlehen
• Grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen
• Mahnbescheide
• Verspätete Rückzahlungen
• Vollstreckung
• Eidesstattliche Versicherungen
• Nicht vertragsgemäßes Verhalten bei Girokonten, Kreditkarten oder Mobilfunkverträgen
... am Ende des fünften Jahres
• Nicht vertragsgemäßes Verhalten bei Leasing- und Kreditverträgen
... am Ende des fünften Kalenderjahres nach Eintragung
• Insolvenzen
• Alles andere

SCHUFA – Behaltet Eure Daten im Auge!

Wir empfehlen Euch einmal pro Jahr Eure Daten kostenlos zu anzufordern, um zu prüfen, ob alle Eure Daten korrekt sind und ob alte SCHUFA-Einträge entfernt wurden. Dies ist besonders wichtig, wenn Ihr Euch Träume verwirklichen möchtet und hierfür ein Darlehen benötigt oder eine neue Wohnung mieten möchtet. Durch die Überprüfung Eurer Daten und durch die Berichtigung fehlerhafter Daten verbessern sich Eure Möglichkeiten, sich Eurre Träume zu verwirklichen.

Gerne schauen wir uns für Euch Eure SCHUFA-Auskunft an und überprüfen diese auf eventuelle Fehler oder Hindernisse für eine Darlehen. Dies ist ein Baustein unserer Begleitung für Euch. Von der ersten Idee an Euer eigenes Heim bis weit über den Einzug in Eurer neues Zuhause hinaus stehen wir Euch in allen Fragen rund um die Finanzierbarkeit, Darlehensgestaltung und Finanzierung zur Seite. Fordert einfach einen unverbindlichen Vorschlag für Eure Baufinanzierung bei uns an und Euer Berater wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Euch melden.

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